Der Verein

Der ASV Vechelde stellt sich vor!

Der Angelsportverein Vechelde von 1975 e.V. wurde am 14. März 1975 als kleiner, regionaler Angelsportverein als Zusammenschluss von Sportfischern zur Ausübung des Angelsports gegründet. Er hat aktuell ca. 100 Mitglieder, darunter auch viele Jugendliche.

Der Verein widmet sich der Pflege der Kameradschaft untereinander, der Hege und Pflege des Fischbestandes in den heimatlichen Gewässern sowie der in und an diesen Gewässern beheimateten Tier- und Pflanzenwelt. Zu benachbarten Vereinen, insbesondere dem ASV Lengede e.V., wird ein freundschaftlicher Kontakt und Erfahrungsaustausch gepflegt.

Der ASV Vechelde ist Mitglied im Anglerverband Niedersachsachsen sowie der IGM - Interessengemeinschaft Mittellandkanal.

Mitgliedschaft und Beiträge

Achtung: Aufgrund der hohen Nachfrage und den begrenzten Kapazitäten besteht zur Zeit eine Aufnahmebeschränkung für aktive, erwachsene Mitglieder
Bewerbungen können beim Vorstand eingereicht werden und werden individuell geprüft. Die Aufnahmebeschränkung besteht nicht für passive, fördernde und Jugendliche Mitglieder

Mitgliedsbeitrag Erwachsener Aktiv: 90,- €

Mitgliedsbeitrag Erwachsener Passiv: 40,- €

Aufnahmegebühr Erwachsener: 100,- €

Mitgliedsbeitrag Jugend: 38,- €

Aufnahmegebühr Jugend: 0,- €

Jährliche Sparrücklage
Erwachsene und Jugend: 20,- €

Vereinsdienstgebühr
(entspr. 6 Arbeitsstunden) 90,- €

Für den Teich Wahle:
- Schlüssel für die Schranke 10,-€
- Vereinsaufkleber zum Parken 2,-€

Die Mitgliedsbeiträge und die Sparrücklage sind jährlich zu entrichten, die Aufnahmegebühr ist ein einmalige Zahlung.

Daraus ergibt sich für aktive Erwachsene ein Jahresbeitrag von 110 Euro, für Jugendliche ein Jahresbeitrag von 58 Euro und für passive Mitglieder ein Jahresbeitrag Betrag von 60 Euro.

Der Beitrag muss spätestens am 31.03. des Jahres bezahlt werden. 

Eintritt und Kündigung

 

Zum Eintritt in den Verein bitte die...
 

...an den Vorstand senden.

Der freiwillige Austritt muss gemäß Satzung durch schriftliche Erklärung ausschließlich per Brief an die Adresse des Vereins unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang beim Vorstand maßgebend, im Zweifel ist das Datum des Poststempels maßgebend. 

Arbeitsdienste


Jedes Mitglied ist angehalten, an einem Arbeitsdienst von 6 Stunden pro Jahr teilzunehmen. Ansonsten wird die oben genannte Arbeitsdienstgebühr fällig. Die Termine für Arbeitsdienste findest du HIER.

Wir bitten alle Mitglieder, einen dieser Termine wahrzunehmen. Es gibt stets viel zu erledigen.

Individuelle Ersatztermine sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

Auch dieses Jahr wird das Erbringen eines freiwilligen 2. Arbeitsdienstes von mindestens 6 Stunden wieder mit einer kostenlosen Teilnahme an einem gesonderten Spanferkelessen aller freiwilligen Helfer und Unterstützer des Vereins belohnt.
 
Mitglieder, die einen 3. Arbeitsdienst von 6 Stunden leisten (work&cash), erhalten ein Handgeld von 50 Euro.