Aktuelle Schonzeiten und Entnahmefenster
Veränderung der Gewässerordnung des Mittellandkanals
Bitte beachtet, dass für 2024 die Gewässerordnung des Mittellandkanals angepasst wurde. Dies betrifft u.a. die Anzahl der Raubfischruten, die Schonzeiten und ein Entnahmeverbot von Karpfen im Oktober und November. Bitte lest euch den neuen Fischereierlaubnisschein gründlich durch. Unter den Gewässerinfos zum Mittellandkanal haben wir einen Auszug online gestellt.
Aktuell gelten folgende Schonzeiten und Entnahmefenster der Teiche Vechelde & Wahle
Aal
Mindestmaß: 40cm
Maximalmaß: ---
Entnahme-/ Küchenfenster: ---
Schonzeit: ---
Bachforelle
Mindestmaß: 25cm
Maximalmaß: 50cm
Entnahme-/ Küchenfenster: 25-50cm
Schonzeit: 15.10 bis 15.02.
Barsch
Mindestmaß: 0cm
Maximalmaß: 40cm
Entnahme-/ Küchenfenster: 0-40cm
Schonzeit: ---
Hecht
Mindestmaß: 50cm
Maximalmaß: 80cm
Entnahme-/ Küchenfenster: 50-80cm
Schonzeit: 15.01. bis 15.05.
Karpfen
Mindestmaß: 35cm
Maximalmaß: 70cm
Entnahme-/ Küchenfenster: 35-70cm
Schonzeit: ---
Rotaugen
Mindestmaß: ---
Maximalmaß: 30cm
Entnahme-/ Küchenfenster: ---
Schonzeit: ---
Saibling
Mindestmaß: 25cm
Maximalmaß: ---
Entnahme-/ Küchenfenster: ---
Schonzeit: ---
Schleie
Mindestmaß: 25cm
Maximalmaß: 50cm
Entnahme-/ Küchenfenster: 25-50cm
Schonzeit: ---
Wels
Mindestmaß: 50cm
Maximalmaß: ---
Entnahme-/ Küchenfenster: ab 50cm
Schonzeit: ---
Zander
Mindestmaß: 45cm
Maximalmaß: 75cm
Entnahme-/ Küchenfenster: 45-75cm
Schonzeit: 15.01.-15.05.
Fische unter bzw. über diesem Maß müssen zwingend schonend und unmittelbar (!) zurückgesetzt werden.
Zum Fang von Forellen ist das Spinnfischen am Teich in Wahle ganzjährig erlaubt, in der Aue ab erst dem 16.02. jeden Jahres. In Fließgewässern bleibt das Spinnfischen und das Fliegenfischen während der Bachforellenschonzeit verboten!
Die Spinnköder dürfen während der Raubfischschonzeit eine Gesamtlänge von 8 cm nicht überschreiten! Gemessen wird der Köder in seiner Gesamterscheinung, also samt Wirbel und Haken.
Am Teich in Vechelde besteht das Verbot von Kunstködern während der Raubfischschonzeit weiterhin!
Graskarpfen sind ganzjährig gesperrt.
Für den Kanal gelten die von der Interessengemeinschaft Mittelandkanal e.V. auf den Angelscheinen angegebenen Schonzeiten, Mindestmaße und Köderbestimmungen.