Gast- & Austauschkarten

 

Austauschkarten Lengede

 

Wir haben mit unserem Partnerverein ASV Lengede ein Kontingent an Austauschkarten getauscht. Die Vereinsgewässer dort sind sehr interessant zu befischen und von uns aus gut zu erreichen.

Wer etwas Abwechslung sucht und einmal in Lengede Angeln möchte, kann sich dazu beim 2. Vorsitzenden melden. 

 

Gastkarten 

 

 

Für die Gewässer des ASV-Vechelde können Tages- und Wochengastkarten erworben werden. Diese Gastkarten berechtigen nur zum Angeln in Begleitung eines Vereinsmitgliedes am See. Der Name des Vereinsmitgliedes ist bei Kartenerwerb anzugeben. Das Vereinsmitglied hat für die Einhaltung der Regeln sowie das ordnungsgemäße Verhalten am Gewässer Sorge zu tragen.  

Individuelle Gastkarten (ohne Begleitung) sowie Gastkarten für den Kanal werden grundsätzlich nicht ausgegeben!

Die Tageskarten kosten 15,- € (zzgl. 5,- € Pfand) und sind für 24 Stunden gültig, die Wochenkarten kosten 40,- € (zzgl. 5,- € Pfand) und sind 7 zusammenhängende Tage gültig.

Voraussetzung für den Erwerb einer Gastkarte ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sportfischerprüfung. Die Mitgliedschaft in einem Angelsportverein ist nicht notwendig.


Ausgabestellen:

Gastkarten erhalten Sie beim 2. Vorsitzenden oder unserem Gerätewart

  • Roman Skiba, Buchenkamp 16, 38159 Denstorf
  • Carsten Pieper, Noldestraße 11, 38159 Vechelde

Vorgehensweise bei Interesse/Erwerb einer Gastkarte:

  • Anruf bei einer der beiden Kontaktpersonen zwecks Terminabsprache Gastkartenerwerb
  • Gastkarte abholen (Tageskarte: 15€ + 5€ Pfand, Wochenkarte: 40€ + 5€ Pfand)
  • Anruf bei den Kontaktpersonen zwecks Terminabsprache Gastkarten-Pfandrückgabe


Hinweis: Gastkarten beinhalten nicht die gleichen Fangmengen pro Tag/Woche bzw. Person wie für Mitglieder!

Zeiträume in denen keine Gastkarten für die Vereinsgewässer ausgegeben werden:

Teich Vechelde

  • 15.05. – 21.05. (Eröffnung Raubfischsaison)
  • während aller Teichsperren

Teich Wahle

  • 15.05. – 21.05. Eröffnung Raubfischsaison
  • während aller Teichsperren
  • die ersten 10 Tage nach dem Frühjahrsangeln (Karfreitag)
  • die ersten 10 Tage nach dem Herbstangeln (3. Oktober)


Natürlich sind auch bei Gastkarten
unsere Schonzeiten einzuhalten!