Aktuelle Schonzeiten und Entnahmefenster

 

Aktuell gelten folgende Schonzeiten und Entnahmefenster:

Fischart Mindestmaß
(cm)
Maximalmaß
(cm)
Entnahme-/
Küchenfenster
(cm)
Schonzeit
Aal 40 ---    
Bachforelle 25 50 25-50 15.10. bis 15.02.
Barsch 0 40 0-40  
Hecht  50 80 50-80 15.01. bis 15.05.
Karpfen 35 70 35-70  
Rotaugen --- 30    
Saibling 25 ---    
Schleie 25 50 25-50  
Wels 50 --- ab 50  
Zander 45 75 45-75 15.01. bis 15.05.

Fische unter bzw. über diesem Maß müssen zwingend schonend und unmittelbar (!) zurückgesetzt werden. 

Gewässersperre Teich Wahle: Montag, 27.03.23, 0:00 Uhr – Donnerstag, 06.04.23, 24 Uhr.

Zum Fang von Forellen ist das Spinnfischen am Teich in Wahle ganzjährig erlaubt, in der Aue ab erst dem 16.02. jeden Jahres. In Fließgewässern bleibt das Spinnfischen und das Fliegenfischen während der Bachforellenschonzeit verboten!

Die Spinnköder dürfen während der Raubfischschonzeit eine Gesamtlänge von 8 cm nicht überschreiten! Gemessen wird der Köder in seiner Gesamterscheinung, also samt Wirbel und Haken.

Am Teich in Vechelde besteht das Verbot von Kunstködern während der Raubfischschonzeit weiterhin!

Graskarpfen sind ganzjährig gesperrt.


Für den Kanal gelten die von der Interessengemeinschaft Mittelandkanal e.V. auf den Angelscheinen angegebenen Schonzeiten, Mindestmaße und Köderbestimmungen.

Wichtige Info

Teich Wahle ist vom 18.09.2023 ab 0:00 Uhr bis zu 29.09.2023 bis 24:00 Uhr gesperrt

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Angelsportverein Vechelde von 1975 e. V.
Noldestrasse 11
38159 Vechelde

Kontaktaufnahme per Email:
vorstand(at)asv-vechelde.de

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